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Wirtschaftsprüfung
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.
Weiterentwicklung Ihres Unternehmens
Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab.
Vorteile einer freiwilligen Prüfung
Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen umfassenden Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.
Unser Leistungsangebot
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen sowie Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Prüferische Durchsicht von Abschlüssen nach IDW PS 900 und ISRE 2400 (rev.)
- Prüfung von Abschlüssen für spezielle Zwecke
- Gründungsprüfungen
- Verschmelzungs- und Spaltungsprüfungen
- Squeeze-Out Prüfungen
- Werthaltigkeitsbescheinigungen
- Sondergutachten